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Tarife Spitex Basilea

Grundsatz aus dem Gesundheitsgesetz (GesG) vom Kanton Basel-Stadt


Der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit privaten Institutionen für ein bedarfsgerechtes Angebot an spitalexterner Gesundheits- und Krankenpflege. Er fördert insbesondere spitalexterne Angebote pflegerischer, betreuerischer und hauswirtschaftlicher Natur sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zugunsten von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen die angebotenen Tätigkeiten nicht selbst verrichten können. Er entrichtet Beiträge an die Kosten der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen nach Massgabe des Sozialversicherungsrechts des Bundes. Der Regierungsrat legt die Voraussetzungen für die Beitragsausrichtung und die Höhe der Beiträge an hauswirtschaftliche Leistungen sowie an Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen fest. Er bestellt bedarfsgerecht gemeinwirtschaftliche Leistungen.


 

Anmeldeformular

Tarife basierend an das Merkblatt der Pflegefinanzierung des Kanton Basel-Stadt:

Eigenbeitrag für Spitex-Kunden in

Basel-Stadt

Tarife der

Krankenversicherer

in der Schweiz

Restfinanzierung

Kanton/Gemeinde

Grundpflege

Behandlungspflege

Bedarfsabklärung

max. 7.65/Tag

max. 7.65/Tag

max. 7.65/Tag

52.60/Std.

63.00/Std.

76.90/Std.

entsprechend KVO

entsprechend KVO

entsprechend KVO

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