Tarife Spitex Basilea
Grundsatz aus dem Gesundheitsgesetz (GesG) vom Kanton Basel-Stadt
Der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit privaten Institutionen für ein bedarfsgerechtes Angebot an spitalexterner Gesundheits- und Krankenpflege. Er fördert insbesondere spitalexterne Angebote pflegerischer, betreuerischer und hauswirtschaftlicher Natur sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zugunsten von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen die angebotenen Tätigkeiten nicht selbst verrichten können. Er entrichtet Beiträge an die Kosten der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen nach Massgabe des Sozialversicherungsrechts des Bundes. Der Regierungsrat legt die Voraussetzungen für die Beitragsausrichtung und die Höhe der Beiträge an hauswirtschaftliche Leistungen sowie an Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen fest. Er bestellt bedarfsgerecht gemeinwirtschaftliche Leistungen.
Tarife basierend an das Merkblatt der Pflegefinanzierung des Kanton Basel-Stadt:
Eigenbeitrag für Spitex-Kunden in
Basel-Stadt
Tarife der
Krankenversicherer
in der Schweiz
Restfinanzierung
Kanton/Gemeinde
Grundpflege
Behandlungspflege
Bedarfsabklärung
max. 7.65/Tag
max. 7.65/Tag
max. 7.65/Tag
52.60/Std.
63.00/Std.
76.90/Std.
entsprechend KVO
entsprechend KVO
entsprechend KVO